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Biostoffmanagement
Ziel der Biostoffverordnung ist der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BA), sie dient also dem Arbeitsschutz. Für einen sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen beraten wir sie umfassend zu diesen und angrenzenden Fachbereichen.
UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL