Schallschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und
Umweltschutzes. Er soll vor körperlichen, seelischen und materiellen
Schäden schützen.
Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz
dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern (wie z. B.
Anlagenbetreibern oder auch Gastronomie) und der betroffenen
Nachbarschaft. Für die verschiedenen Lärmarten sind im Wesentlichen das
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten
Verordnungen (TA Lärm) zu berücksichtigen.
UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL
Schallimmissionsschutzmessungen von Nachbarschaftslärm mit amtlich geeichter Messtechnik
Erstellung von Lärmschutzgutachten
Schallimmissionsprognosen vor dem Neubau oder Umbau von:
Industrieanlagen
Straßen
Diskotheken
Wohn- und Gewerbegebieten
Sportstätten
Parkplätzen
Tankstellen
Unterstützung bei der Erstellung von Lärmminderungsprogrammen Beratung zum aktiven und passiven Lärmschutz
Erstellung von Lärmkatastern (Lärmquellen-Kataster)
Beratung zur baulichen Schall- und Schwingungsabwehr
Wir arbeiten dazu mit der aktuellen Software „IMMI“ der Fa. Wölfel.
Messungen, Gutachten und Prognosen werden durch den Sachverständigen für Schallimmissionsschutz, Dipl.-Ing. Gerd Magerl, bearbeitet.