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Bestellter Datenschutzbeauftragter

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.

Grundsätzlich hat ein Unternehmen die Wahl, ob es einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Bei letzterem muss neben der regulären Benennung auch ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden, der das genaue Vertragsverhältnis, das zwischen dem Unternehmen und dem externen Dienstleister eingegangen wird, regelt.

Gern beraten wir sie hierzu näher. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen ersten Termin oder fordern Sie ein individuelles Angebot an.

UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL:

  • Stellung des betrieblichen externen Datenschutzbeauftragten gemäß § 38 BDSG und Art. 37 DSGVO
  • Erstellung der Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten
  • Erarbeitung von Datenschutzerklärungen
  • Vorbereitung und Durchführung der Verpflichtung der Mitarbeiter
  • Erstellung von Daten-Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Erstellung von Löschkonzepten
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Erstellung von Datenschutzmanagementanweisungen
  • Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen