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Bestellter Datenschutzbeauftragter
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.
Grundsätzlich hat ein Unternehmen die Wahl, ob es einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Bei letzterem muss neben der regulären Benennung auch ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden, der das genaue Vertragsverhältnis, das zwischen dem Unternehmen und dem externen Dienstleister eingegangen wird, regelt.
Gern beraten wir sie hierzu näher. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen ersten Termin oder fordern Sie ein individuelles Angebot an.
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