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Maschinensicherheit (Alt-/ Bestandsmaschinen)

Ab 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung gültig. Sie verlangt u.a., dass der „Stand der Technik“ für die vorhandenen Alt-/ Bestandsmaschinen berücksichtigt wird. Das bedeutet für alle Unternehmen, eine sicherheitstechnische Bewertung der vorhandenen Maschinen vorzunehmen. Denn damit gilt kein Bestandsschutz mehr! Auch nicht mehr für die Maschinen mit CE und Konformitätserklärung, die nach dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurden. Das gilt besonders für die Maschinen, die noch vor Inkrafttreten der ersten Maschinenverordnung hergestellt wurden. Hier wurde bislang keine Abwägung gegenüber dem Stand der Technik gefordert.

UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL

  • Neubewertung des Sicherheitsniveaus von Alt- bzw. Bestandsmaschinen nach der neuen BetrSichV 2015
  • Erstellung bzw. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung
  • Maßnahmenvergleiche und Umbauvorschläge