Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist
die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen
Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Hinzu kommen diverse
Unfallverhütungsvorschriften, die Maschinenrichtlinie, das
Arbeitsschutzgesetz sowie das Produktsicherheitsgesetz.
Für
Unternehmer macht es sich gleich mehrfach bezahlt, auf den tadellosen
Zustand der im Betrieb genutzten Arbeitsmittel zu achten. Sie vermeiden
Arbeitsunfälle und verringern die damit direkt oder indirekt verbundenen
Kosten (Ausfallzeiten, Neubeschaffung, Reparatur) sowie ihr eigenes
Haftungsrisiko.
UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL
Technische Prüfung von Arbeitsmitteln:
Gerüste ( fahrbar / standortfest) nach TRBS1201 und TRBS2121 und DGUV V38
Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016
Lastaufnahmeeinrichtungen (Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Tragmittel) nach DGUV R 100-500 Kapitel 2.8
elektrische Betriebsmittel nach DGUV V 3+4
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198
Technische Prüfung kraftbetriebener Türen und Tore nach ASR A 1.7
Technische Prüfung von Regalen / Regalanlagen nach DIN EN 15635
Technische Prüfung von Spielplätze und Freizeitanlagen nach DIN EN 1176
Prüfung von Parkbühnen, sowie halb- und vollautomatischen Parksystemen nach DIN EN 14010