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Prüfungen

Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Hinzu kommen diverse Unfallverhütungsvorschriften, die Maschinenrichtlinie, das Arbeitsschutzgesetz sowie das Produktsicherheitsgesetz.

Für Unternehmer macht es sich gleich mehrfach bezahlt, auf den tadellosen Zustand der im Betrieb genutzten Arbeitsmittel zu achten. Sie vermeiden Arbeitsunfälle und verringern die damit direkt oder indirekt verbundenen Kosten (Ausfallzeiten, Neubeschaffung, Reparatur) sowie ihr eigenes Haftungsrisiko.

UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL

  • Technische Prüfung von Arbeitsmitteln:
    • Gerüste ( fahrbar / standortfest) nach TRBS1201 und TRBS2121 und DGUV V38
    • Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016
    • Lastaufnahmeeinrichtungen (Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Tragmittel) nach DGUV R 100-500 Kapitel 2.8
    • elektrische Betriebsmittel nach DGUV V 3+4
    • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198
  • Technische Prüfung kraftbetriebener Türen und Tore nach ASR A 1.7
  • Technische Prüfung von Regalen / Regalanlagen nach DIN EN 15635
  • Technische Prüfung von Spielplätze und Freizeitanlagen nach DIN EN 1176
  • Prüfung von Parkbühnen, sowie halb- und vollautomatischen Parksystemen nach DIN EN 14010