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Brandschutz

Brandgefahren im Betrieb kann man wirkungsvoll durch präventive Maßnahmen begegnen. Der Brandschutz wird durch viele internationale, nationale und kommunale Vorschriften geregelt. Entsprechende verbindliche Vorgaben finden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetz- und im Handelsgesetzbuch, im Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung. Weiterhin in nationalen sowie internationalen Normen, sowie in berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben.

Durch unsere Leistungen reduzieren sie Brandrisiken und damit das Risiko von Ausfallzeiten oder Verlust von Sachwerten. Sie haben einen geringeren internen Zeitaufwand für den vorbeugenden Brandschutz. Dabei erstellen wir für sie vollständige Dokumentationen als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, sowie im Schadensfall. Sie können sich auf eine rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Forderungen der Schadensversicherer verlassen.

UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL

  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach ASR 2.2 und TRGS 800
  • Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Erstellung von Gefahrenabwehrplänen gemäß 12. BImSchV
  • Erstellung des Evakuierungskonzeptes
  • Erstellung von Flucht-/ Rettungsplänen, Feuerwehrplänen & – laufkarten gemäß ArbStättV
  • Konzepte zur Sicherheitskennzeichnung
  • Schulung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß DGUV Information 205-023