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Sicherheit auf Baustellen zuverlässig koordinieren

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Baustellenverordnung und sorgen für sichere und reibungslose Abläufe auf Ihrer Baustelle.

Leistungen nach Baustellenverordnung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für Ihr Bauvorhaben

Die Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.

Der Koordinator hat im Rahmen seiner in § 3 BaustellV genannten Aufgaben den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung der Ausführung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens zu unterstützen.

Warum ist ein SiGe-Koordinator erforderlich?

Er hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Darüber hinaus dient seine Tätigkeit auch einem ungestörten Bauablauf und soll effektive spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ermöglichen.

Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen Koordinatoren über Kenntnisse und Erfahrungen im Baufach und zum Arbeitsschutz im Baubereich verfügen. Sie müssen außerdem Kenntnisse über spezielle, einem Koordinator obliegende Tätigkeiten, Aufgaben und Verpflichtungen haben.

  • Stellung des SiGe-Koordinators
  • Erstellung und Fortschreiben des SiGe-Planes
  • Sicherheitstechnische Koordination auf der Baustelle
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen
  • Unterlagen für spätere Arbeiten nach BauStellV §3

01 | Sicherheitskoordination in der Planungsphase

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist mit der Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten auf der Baustelle betraut und handelt hierbei als verlängerter Arm des Bauherrn.

Gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) ist der SiGeKo bereits in der Planungsphase zu bestellen, so dass alle, für die Sicherheit der Beschäftigten relevanten Aspekte, bei der Planung des Bauvorhabens berücksichtigt und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen in die Planung implementiert werden können.

Der SiGeKo handelt dabei proaktiv, das bedeutet er geht aktiv auf die Planungsverantwortlichen zu um eine, aus sicherheitstechnischer Perspektive, rechtskonforme Planung zu gewährleisten.

02 | Sicherheitskoordination in der Ausführungsphase

Baustellen bergen im Vergleich mit den meisten anderen Arbeitsumfeldern das höchste Gefahrenpotential.
Um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten während der Ausführungs- oder auch Bauphase Ihres Bauprojektes zu gewährleisten, ist es daher unerlässlich, einen erfahrenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, der alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen koordiniert.

Ein guter SiGe-Koordinator stellt dabei durch informative und koordinierende Maßnahmen sicher, dass Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und anschließend beseitigt bzw. minimiert werden. So wird nicht nur Arbeitsunfällen vorgebeugt, sondern als Folge dessen ein reibungsloser Projektablauf begünstigt.