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Brandschutz sicher und vorausschauend umsetzen

Wir unterstützen Sie bei allen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz im Betrieb: Risiken minimieren, Vorschriften erfüllen und Werte schützen

Brandgefahren im Betrieb kann man wirkungsvoll durch präventive Maßnahmen begegnen. Der Brandschutz wird durch viele internationale, nationale und kommunale Vorschriften geregelt. Entsprechende verbindliche Vorgaben finden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetz- und im Handelsgesetzbuch, im Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung. Weiterhin in nationalen sowie internationalen Normen, sowie in berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben.

Durch unsere Leistungen reduzieren sie Brandrisiken und damit das Risiko von Ausfallzeiten oder Verlust von Sachwerten. Sie haben einen geringeren internen Zeitaufwand für den vorbeugenden Brandschutz. Dabei erstellen wir für sie vollständige Dokumentationen als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, sowie im Schadensfall. Sie können sich auf eine rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Forderungen der Schadensversicherer verlassen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach ASR 2.2 und TRGS 800
  • Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Erstellung von Gefahrenabwehrplänen gemäß 12. BImSchV
  • Erstellung des Evakuierungskonzeptes
  • Erstellung von Flucht-/ Rettungsplänen, Feuerwehrplänen & – laufkarten gemäß ArbStättV
  • Konzepte zur Sicherheitskennzeichnung
  • Schulung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß DGUV Information 205-023

01 | Wann braucht ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz, dass im Betrieb eine Brandgefährdung vorliegt, die über eine normale Brandgefährdung (Brandgefährdung vergleichbar mit einer Büronutzung) hinausgeht, sollte ein Unternehmen auf jeden Fall einen Brandschutzbeauftragter bestellen.

02 | Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten

Die Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten kann auch durch Dritte vorgegeben werden. Dies sind die zuständigen Genehmigungsbehörden, die Sachversicherer und gesetzlichen Unfallversicherer.

Eine Besonderheit stellt die Empfehlung zur Bestellung eines koordinierenden Brandschutzbeauftragten dar, z.B. in Einkaufszentren, Industrie-, Gewerbe- und Technologieparks oder Forschungseinrichtungen. Begründet ist diese Funktion aufgrund der gemeinsamen Rettungswege, der Mischnutzungen und der damit verbundenen vielfältigen Schnittstellen zwischen den Betrieben.

Brandschutzbeauftragte muss der Arbeitgeber schriftlich bestellen. Dort legt er den Zuständigkeitsbereich, die konkreten Aufgaben und die Rahmenbedingungen fest.