Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unter Arbeitssicherheit versteht man den angestrebten Soll-Zustand der Arbeitsbedingungen. Dabei sollen die Beschäftigten keinem oder zumindest nur einem vertretbaren Umfang von arbeitsbedingten Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt werden. Die Ziele bestehen in der Erhaltung und der Förderung der physischen und psychischen Gesundheit sowie der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
Die Anforderungen an den Unternehmer nehmen ständig zu. Die Auslegung der Richtlinien und Gesetze im Bereich Arbeitsschutz ist oft nicht klar verständlich. So wird es stetig schwerer zu überblicken, an welchen Stellen im Betrieb die Vorgaben eingehalten werden.
Unsere arbeitssicherheitstechnische Betreuung übernimmt die Unterstützung und Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der technischen Blickrichtung. So können sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitsmedizin gewinnt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Eine älter werdende Belegschaft, längere Lebensarbeitszeiten und vielfältigere gesundheitliche Anforderungen machen es notwendig, Arbeit gesund, sicher und leistungsfördernd zu gestalten.
Arbeitsmedizin ist dabei vielschichtig: Sie verbindet Prävention, Beratung und Gesundheitsförderung. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner erkennen arbeitsbedingte Belastungen frühzeitig, beraten zu ergonomischen, psychischen und organisatorischen Faktoren und begleiten Beschäftigte über alle Lebens- und Berufsphasen hinweg.
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Explosionsschutz
Die Notwendigkeit und Bedeutung der Regelungen des Explosionsschutzes ist mit dem laufenden Fortschritt in der Industrialisierung gewachsen. In vielen Bereichen der Industrie und des Handwerks müssen daher Explosionsgefahren betrachtet werden. Durch die Tendenz zu immer größeren Produktionseinheiten, höherem Produktionsvolumen und nicht zuletzt wegen der restriktiveren rechtlichen Bestimmungen hat sich die Zahl der potentiell betroffenen Betriebe erhöht. Die Maßnahmen des Explosionsschutzes lassen sich wie folgt einteilen:
PRMÄRER EXPLOSIONSSCHUTZ
Maßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken (Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre)
SEKUNDÄRER EXPLOSIONSSCHUTZ
Maßnahmen, welche die Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern (Vermeiden wirksamer Zündquellen)
TERTIÄRER EXPLOSIONSSCHUTZ
Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (Konstruktiver Explosionsschutz)
Maschinensicherheit (Alt-/ Bestandsmaschinen)
Ab 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung gültig. Sie verlangt u.a., dass der „Stand der Technik“ für die vorhandenen Alt-/ Bestandsmaschinen berücksichtigt wird. Das bedeutet für alle Unternehmen, eine sicherheitstechnische Bewertung der vorhandenen Maschinen vorzunehmen. Denn damit gilt kein Bestandsschutz mehr! Auch nicht mehr für die Maschinen mit CE und Konformitätserklärung, die nach dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurden. Das gilt besonders für die Maschinen, die noch vor Inkrafttreten der ersten Maschinenverordnung hergestellt wurden. Hier wurde bislang keine Abwägung gegenüber dem Stand der Technik gefordert.
Schulungen und Seminare
Unser Schulungsprogramm umfasst ein breites Spektrum an Präventionsmaßnahmen, die ebenfalls durch diverse rechtliche Verpflichtungen vorgeschrieben sind. Sie ergänzen die Basisleistungen der Arbeitssicherheit. Je nach Auslösekriterium können daher eine oder mehrere der folgenden Schulungen für Sie zusätzlich nützlich sein:
Gefahrstoffmanagement
Wer Gefahrstoffe im Betrieb einsetzt, muss viele Regelungen und Rahmenbedingungen beachten. Das Sicherheitsdatenblatt informiert über die Gefahren, die vom Stoff bzw. der Zubereitung ausgehen.
Die Gefahrstoffverordnung macht dazu umfangreiche Vorgaben, wie Arbeitnehmer zu schützen sind. Und betriebliche Abläufe bestimmen, wo und wie der Stoff eingesetzt wird.
Ein sorgfältiger Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb ist für eine nachhaltige Betriebsführung unerlässlich. Unfälle mit Gefahrstoffen oder durch Gefahrstoffe hervorgerufene Erkrankungen führen zu Ausfallzeiten, wirtschaftlichen Verlusten und können auch einen Imageschaden verursachen. Unsere fachkundigen Sicherheitsingenieure unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der Gefahrstoff- und REACH -Verordnung und angrenzender Fachbereiche.
Biostoffmanagement
Ziel der Biostoffverordnung ist der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BA), sie dient also dem Arbeitsschutz.
Für einen sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen beraten wir sie umfassend zu diesen und angrenzenden Fachbereichen.
Arbeitshygienische Messungen
Durch arbeitshygienische Messungen in ihrem Unternehmen erhalten Sie eine Übersicht über die individuellen Belastungen für jeden Arbeitsplatz und können mit geeigneten Maßnahmen gesetzliche Vorgaben zuverlässig einhalten.
Wir führen die Messungen nach dem Stand der Technik durch. Dazu erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Messplan, führen die Messungen vor Ort durch und erstellen ein Kataster. Sie erhalten Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen und ggf. Schutzmaßnahmen.
Prüfungen von Betriebsmitteln
Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Hinzu kommen diverse Unfallverhütungsvorschriften, die Maschinenrichtlinie, das Arbeitsschutzgesetz sowie das Produktsicherheitsgesetz.
Für Unternehmer macht es sich gleich mehrfach bezahlt, auf den tadellosen Zustand der im Betrieb genutzten Arbeitsmittel zu achten. Sie vermeiden Arbeitsunfälle und verringern die damit direkt oder indirekt verbundenen Kosten (Ausfallzeiten, Neubeschaffung, Reparatur) sowie ihr eigenes Haftungsrisiko.