Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit, Umwelttechnik und Schallschutz.

GANZHEITLICHE LÖSUNGEN
FÜR SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN

Von Arbeitsschutz bis Prüfungen und Schulungen – wir unterstützen
Sie umfassend und rechtssicher in allen Bereichen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Rechtssichere Arbeitssicherheit: Gesundheit schützen, Risiken minimieren, Unternehmen entlasten

Unter Arbeitssicherheit versteht man den angestrebten Soll-Zustand der Arbeitsbedingungen. Dabei sollen die Beschäftigten keinem oder zumindest nur einem vertretbaren Umfang von arbeitsbedingten Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt werden. Die Ziele bestehen in der Erhaltung und der Förderung der physischen und psychischen Gesundheit sowie der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.

Die Anforderungen an den Unternehmer nehmen ständig zu. Die Auslegung der Richtlinien und Gesetze im Bereich Arbeitsschutz ist oft nicht klar verständlich. So wird es stetig schwerer zu überblicken, an welchen Stellen im Betrieb die Vorgaben eingehalten werden.

Unsere arbeitssicherheitstechnische Betreuung übernimmt die Unterstützung und Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der technischen Blickrichtung. So können sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG §6 und DGUV V2
  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Organisation der ersten Hilfe
  • Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung in Kooperation
  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen und Schulungen
  • Beratung zur Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit
  • Beratung zu aktuellen gesetzlichen Anforderungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Unfallanalysen
  • Bildschirmarbeitsplatzanalysen
  • Unfallstatistiken
  • Wir vertreten die Unternehmensinteressen gegenüber der Berufsgenossenschaft und zuständiger Behörden

Arbeitsmedizinische Betreuung

Arbeitsmedizin: Gesundheit fördern und Arbeitsfähigkeit langfristig sichern

Arbeitsmedizin gewinnt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Eine älter werdende Belegschaft, längere Lebensarbeitszeiten und vielfältigere gesundheitliche Anforderungen machen es notwendig, Arbeit gesund, sicher und leistungsfördernd zu gestalten.

Arbeitsmedizin ist dabei vielschichtig: Sie verbindet Prävention, Beratung und Gesundheitsförderung. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner erkennen arbeitsbedingte Belastungen frühzeitig, beraten zu ergonomischen, psychischen und organisatorischen Faktoren und begleiten Beschäftigte über alle Lebens- und Berufsphasen hinweg.

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Explosionsschutz

Gefahren erkennen, Risiken vermeiden und gesetzliche Vorgaben sicher erfüllen

Die Notwendigkeit und Bedeutung der Regelungen des Explosionsschutzes ist mit dem laufenden Fortschritt in der Industrialisierung gewachsen. In vielen Bereichen der Industrie und des Handwerks müssen daher Explosionsgefahren betrachtet werden. Durch die Tendenz zu immer größeren Produktionseinheiten, höherem Produktionsvolumen und nicht zuletzt wegen der restriktiveren rechtlichen Bestimmungen hat sich die Zahl der potentiell betroffenen Betriebe erhöht. Die Maßnahmen des Explosionsschutzes lassen sich wie folgt einteilen:

PRMÄRER EXPLOSIONSSCHUTZ
Maßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken (Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre)

SEKUNDÄRER EXPLOSIONSSCHUTZ
Maßnahmen, welche die Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern (Vermeiden wirksamer Zündquellen)

TERTIÄRER EXPLOSIONSSCHUTZ
Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (Konstruktiver Explosionsschutz)

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz
  • Identifizierung explosionsgefährdeter Bereiche
  • Erstellung eines Explosionszonenlageplans
  • Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
  • Substitutionsprüfungen

Maschinensicherheit (Alt-/ Bestandsmaschinen)

Betriebssicherheitsverordnung: Bestandsmaschinen prüfen, Risiken bewerten und rechtssicher handeln

Ab 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung gültig. Sie verlangt u.a., dass der „Stand der Technik“ für die vorhandenen Alt-/ Bestandsmaschinen berücksichtigt wird. Das bedeutet für alle Unternehmen, eine sicherheitstechnische Bewertung der vorhandenen Maschinen vorzunehmen. Denn damit gilt kein Bestandsschutz mehr! Auch nicht mehr für die Maschinen mit CE und Konformitätserklärung, die nach dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurden. Das gilt besonders für die Maschinen, die noch vor Inkrafttreten der ersten Maschinenverordnung hergestellt wurden. Hier wurde bislang keine Abwägung gegenüber dem Stand der Technik gefordert.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Neubewertung des Sicherheitsniveaus von Alt- bzw.
  • Bestandsmaschinen nach der neuen BetrSichV 2015
  • Erstellung bzw. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung
  • Maßnahmenvergleiche und Umbauvorschläge

Schulungen und Seminare

Praxisnahe Schulungen zur Prävention: rechtssicher qualifizieren und  Arbeitsschutz nachhaltig stärken

Unser Schulungsprogramm umfasst ein breites Spektrum an Präventionsmaßnahmen, die ebenfalls durch diverse rechtliche Verpflichtungen vorgeschrieben sind. Sie ergänzen die Basisleistungen der Arbeitssicherheit. Je nach Auslösekriterium können daher eine oder mehrere der folgenden Schulungen für Sie zusätzlich nützlich sein:

Unsere Leistungen im Überblick

  • Arbeitsschutzunterweisungen zu verschiedenen arbeitssicherheitsrelevanten Themen
  • Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 – Krane (Ausbildung Kranführer)
  • Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 68 – Flurförderfahrzeuge (Ausbildung Staplerfahrer)
  • Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Grundsatz 308-008 – Hubarbeitsbühnen (Ausbildung Bediener Hubarbeitsbühnen)
  • Schulung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß DGUV Information 205-023
  • Schulung zur Ladungssicherung
  • Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffmanagement im Betrieb: Vorschriften einhalten, Mitarbeitende schützen und Risiken nachhaltig reduzieren

Wer Gefahrstoffe im Betrieb einsetzt, muss viele Regelungen und Rahmenbedingungen beachten. Das Sicherheitsdatenblatt informiert über die Gefahren, die vom Stoff bzw. der Zubereitung ausgehen.

Die Gefahrstoffverordnung macht dazu umfangreiche Vorgaben, wie Arbeitnehmer zu schützen sind. Und betriebliche Abläufe bestimmen, wo und wie der Stoff eingesetzt wird.

Ein sorgfältiger Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb ist für eine nachhaltige Betriebsführung unerlässlich. Unfälle mit Gefahrstoffen oder durch Gefahrstoffe hervorgerufene Erkrankungen führen zu Ausfallzeiten, wirtschaftlichen Verlusten und können auch einen Imageschaden verursachen. Unsere fachkundigen Sicherheitsingenieure unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der Gefahrstoff- und REACH -Verordnung und angrenzender Fachbereiche.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Umsetzung GHS / CLP-Verordnung
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV
  • Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses bzw. Katasters
  • Erstellung entsprechender Betriebsanweisungen
  • Unterweisung und Schulung der Beschäftigten

Biostoffmanagement

Biostoffverordnung im Fokus:
Beschäftigte schützen und biologische Risiken sicher beherrschen

Ziel der Biostoffverordnung ist der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BA), sie dient also dem Arbeitsschutz.
Für einen sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen beraten wir sie umfassend zu diesen und angrenzenden Fachbereichen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Umsetzung der Biostoffverordnung
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV
  • Formulierung und Umsetzung organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • Beratung zu technischen Schutzmaßnahmen
  • Erstellung entsprechender Betriebsanweisungen
  • Sicherheitsunterweisungen und Schulungen der Beschäftigten

Arbeitshygienische Messungen

Belastungen erkennen, Vorgaben einhalten und gezielt verbessern

Durch arbeitshygienische Messungen in ihrem Unternehmen erhalten Sie eine Übersicht über die individuellen Belastungen für jeden Arbeitsplatz und können mit geeigneten Maßnahmen gesetzliche Vorgaben zuverlässig einhalten.

Wir führen die Messungen nach dem Stand der Technik durch. Dazu erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Messplan, führen die Messungen vor Ort durch und erstellen ein Kataster. Sie erhalten Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen und ggf. Schutzmaßnahmen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Messung und Bewertung von Lärm am Arbeitsplatz
  • Messung der Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz
  • Klima (Temperatur, Luftfeuchte, Luftbewegung)
  • Screening-Messungen stoffspezifischer Arbeitsplatzgrenzwerte
  • Bewertung von Lüftungsanlagen
  • Bewertung von Produktionsprozessen

Prüfungen von Betriebsmitteln

Vorschriften erfüllen, Unfälle vermeiden und Haftungsrisiken reduzieren

Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Hinzu kommen diverse Unfallverhütungsvorschriften, die Maschinenrichtlinie, das Arbeitsschutzgesetz sowie das Produktsicherheitsgesetz.

Für Unternehmer macht es sich gleich mehrfach bezahlt, auf den tadellosen Zustand der im Betrieb genutzten Arbeitsmittel zu achten. Sie vermeiden Arbeitsunfälle und verringern die damit direkt oder indirekt verbundenen Kosten (Ausfallzeiten, Neubeschaffung, Reparatur) sowie ihr eigenes Haftungsrisiko.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Technische Prüfung von Arbeitsmitteln:
    • Gerüste ( fahrbar / standortfest) nach TRBS1201 und TRBS2121 und DGUV V38
    • Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016
    • Lastaufnahmeeinrichtungen (Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Tragmittel) nach DGUV R 100-500 Kapitel 2.8
    • elektrische Betriebsmittel nach DGUV V 3+4
    • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198
  • Technische Prüfung kraftbetriebener Türen und Tore nach ASR A 1.7
  • Technische Prüfung von Regalen / Regalanlagen nach DIN EN 15635
  • Technische Prüfung von Spielplätze und Freizeitanlagen nach DIN EN 1176
  • Prüfung von Parkbühnen, sowie halb- und vollautomatischen Parksystemen nach DIN EN 14010