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Biostoffmanagement

Ziel der Biostoffverordnung ist der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BA), sie dient also dem Arbeitsschutz. Für einen sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen beraten wir sie umfassend zu diesen und angrenzenden Fachbereichen.

UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL

  • Umsetzung der Biostoffverordnung
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV
  • Formulierung und Umsetzung organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • Beratung zu technischen Schutzmaßnahmen
  • Erstellung entsprechender Betriebsanweisungen
  • Sicherheitsunterweisungen und Schulungen der Beschäftigten